EMAS
EMAS III hat Biodiversität als einen relevanten Umweltaspekt ausgewiesen und die Flächennutzung als einen der Schlüsselindikatoren festgelegt. D.h. Unternehmen berichten mindestens über versiegelte, naturnahe und renaturierte Flächen. Sie werden aber auch motiviert weitere Ziele, Maßnahmen und Indikatoren zum Bereich Biodiversität zu identifizieren. Durch die Anwendung von EMAS entsteht ein Imagegewinn, wichtiges Know-how wird aufgebaut und die Rechtssicherheit erhöht.
- Geltungsbereich ist die Europäische Union und assoziierte Länder
- gesetzliche Regelung
- Zertifizierende Einheit ist eine Organisation, die nicht kleiner als ein Standort sein kann
- Validierung findet durch zugelassene Umweltgutachter statt
- Veröffentlichung einer Umwelterklärung wird verlangt
- Die Auditfequenz findet jährlich statt. Ein kompletter Prüfzyklus dauert drei Jahre.
- Die Überprüfung findet über interne Audits statt
- Information an die Kunden über Nutzung und Entsorgung ist obligatorisch
Zur Website von EMAS: www.emas.de
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