CSRD & EMAS: Nachhaltigkeitsberichtspflichten effizient umsetzen

Bild des Autors erstellt am 24.02.2025
von CSCP gGmbH

Neue Anforderungen an Unternehmen

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reagiert die EU auf die steigende Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten für Wirtschaft und Gesellschaft. Zukünftig müssen deutlich mehr Unternehmen als bisher umfassend darlegen, wie sich ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG) auswirkt und welchen Risiken sie in diesen Bereichen ausgesetzt sind.

Das betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die bisher nicht berichtspflichtig waren. Für börsennotierte KMU gelten die Anforderungen ab 2026, was sie vor neue Herausforderungen stellt, da sie erstmals detaillierte Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen. Dabei spielen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eine zentrale Rolle als verbindlicher Berichtsrahmen.

Ein bewährtes Umweltmanagementsystem wie das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) kann Unternehmen dabei helfen, diese neuen Berichtspflichten effizient zu erfüllen. Ein aktuelles Dokument der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit dem Titel „Understanding the synergies between ESRS and EMAS“ analysiert die Schnittstellen zwischen beiden Systemen und zeigt auf, wie EMAS die Umsetzung der CSRD-Anforderungen erleichtert.

Synergien zwischen ESRS und EMAS

Die Analyse von EFRAG macht deutlich, dass es zahlreiche inhaltliche Überschneidungen zwischen EMAS und den neuen Berichtspflichten der CSRD gibt. Die wichtigsten Synergien sind:

Gemeinsame Berichtsanforderungen

Sowohl EMAS als auch die CSRD verlangen, dass Unternehmen regelmäßig eine Umwelterklärung bzw. einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Diese Berichte müssen nicht nur die aktuellen Umweltleistungen darstellen, sondern auch künftige Umweltziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit aufzeigen. Ein Unternehmen mit einer bestehenden EMAS-Zertifizierung verfügt bereits über eine solide Grundlage für die Erfüllung dieser Berichtspflicht.

Fokus auf doppelte Materialität

Die CSRD basiert auf dem Konzept der doppelten Materialität, das sowohl die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Materialität) als auch Chancen und Risiken von Nachhaltigkeitsthemen für die finanzielle Lage eines Unternehmens und die Zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells (Financial-Materialität) betrachtet. EMAS bietet Unternehmen einen Rahmen, um die Wesentlichkeit von Umweltaspekten für das Unternehmen festzustellen, tatsächliche als auch potenzielle Umweltauswirkungen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Dadurch unterstützt EMAS Unternehmen gezielt bei der Risikoanalyse, die für die ESRS-Berichterstattung erforderlich ist.

Umweltmanagement mit Zielen und Maßnahmen

EMAS geht über eine reine Berichterstattung hinaus, indem es Unternehmen dazu anhält, klare Umweltziele zu definieren und konkrete Maßnahmen zur Risikominderung und Leistungsverbesserung umzusetzen. Dies steht im direkten Zusammenhang mit den Anforderungen der CSRD, die von Unternehmen verlangt, dass sie einen Plan zur Risikoreduzierung erstellen und kontinuierliche Verbesserungen nachweisen.

Konsolidierte Berichterstattung

Die ESRS ermöglichen eine Berichterstattung sowohl auf Einzelunternehmensebene als auch auf konsolidierter Basis für Unternehmensgruppen. EMAS-zertifizierte Unternehmen sind es bereits gewohnt, konsolidierte Umweltberichte für verschiedene Standorte zu erstellen, was ihnen einen Vorteil bei der CSRD-konformen Berichterstattung verschafft.

Berichtspflicht | Foto von Report Yak (Unsplash)

Praktische Umsetzung für Unternehmen

Für Unternehmen, die sich auf die neuen CSRD-Anforderungen vorbereiten müssen, ergeben sich aus den Synergien zwischen EMAS und ESRS klare Vorteile:

Unternehmen mit EMAS-Zertifizierung: Sie können die Managementprozesse sowie Umweltdaten und Analysen direkt für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen. Die Ziele und Maßnahmen des EMAS-Umweltprogramms sind ein wesentlicher Input für die Planung zur Vermeidung bzw. Reduzierung von Risiken. Die EMAS-Umwelterklärung wird von Umweltgutachtern validiert und kann als Teil des Nachhaltigkeitsberichts verwendet werden. Mit EMAS können auch soziale Aspekte gemanagt werden.

Unternehmen ohne EMAS-Zertifizierung: Sie stehen vor der Herausforderung, eine effiziente Strategie zur Umsetzung der neuen Berichtspflichten zu entwickeln. Eine EMAS-Einführung kann dabei eine strategische Investition sein, da sie eine anerkannte Struktur zur Identifikation von Umweltrisiken, zur Zielsetzung und zur Maßnahmenkontrolle bietet.

Fazit: EMAS als Schlüssel zur CSRD-Umsetzung

Die Analyse von EFRAG zeigt klar, dass Unternehmen mit einer EMAS-Zertifizierung bereits viele Anforderungen der CSRD und der ESRS erfüllen. Durch das systematische Umweltmanagement und die verpflichtende Berichterstattung innerhalb von EMAS sind sie gut auf die neuen Nachhaltigkeitsvorgaben vorbereitet. Für Unternehmen, die ihre Umweltleistung transparent dokumentieren und gleichzeitig regulatorische Anforderungen effizient erfüllen möchten, stellt EMAS eine wertvolle Unterstützung dar.

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, inwieweit sie bestehende Umweltmanagementsysteme zur Erfüllung der neuen Berichtspflichten nutzen können und ob eine EMAS-Zertifizierung strategisch sinnvoll ist.

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Hier finden Sie weitere Informationen zu CSRD, ESRS und EMAS:

Factsheet zu CSRD und ESRS E4: EU-Offenlegungspflichten zu Biodiversität

Das Faktenblatt gibt einen kompakten Überblick über die Anforderungen der neuen EU-Standards für die Berichterstattung zu Biodiversität und Ökosystemen. Es zeigt auf, welche Informationen Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsberichten offenlegen müssen und wie diese in bestehende Umweltmanagementsysteme wie EMAS integriert werden können.

 

EMAS und Biodiversität – Leitfaden 2023

Dieser Leitfaden bietet praxisnahe Empfehlungen zur Bewertung der Ausgangslage (Baseline), zur Festlegung von Umweltzielen und Maßnahmen sowie Kennzahlen und Indikatoren für ein Monitoring. Besonders für Unternehmen, die sich mit den Anforderungen des ESRS E4-Standards zu Biodiversität und Ökosystemen auseinandersetzen, liefert er wertvolle Handlungshilfen.

 

Begriffe kurz erklärt

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

EU-Richtlinie zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Standards, die Unternehmen für die CSRD-Berichterstattung einhalten müssen.

 

EMAS (Eco-Management and Audit Scheme)

Freiwilliges Umweltmanagementsystem der EU zur kontinuierlichen Umweltverbesserung.

 

ESG (Environmental, Social, Governance)

Drei Säulen der Nachhaltigkeit – Umwelt, soziale Verantwortung und Unternehmensführung.

 

Titelbild von Mimi Thian | Unsplash

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