Taxonomie: Ein Stempel für die Umwelt

Bild des Autors erstellt am 17.11.2022
von DIHK Service

Ein Stempel für die Umwelt

Interview mit Dr. Astrid Matthey vom Umweltbundesamt über die EU Taxonomie

Wie grün ist ein Unternehmen wirklich? Die EU-Taxonomie soll für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen sowie Investorinnen und Investoren Orientierung bieten. Ein Kriterienkatalog legt dabei fest, welche Geschäftstätigkeiten von Unternehmen gemäß der EU-Umweltziele nachhaltig sind und welche nicht. Das Umweltbundesamt (UBA) ist Teil der Platform on Sustainable Finance, die Empfehlungen für die EU-Kommission erarbeitet, wie diese Kriterien aussehen sollen. Wir sprachen mit Dr. Astrid Matthey vom Umweltbundesamt über die Erwartungen an das neue Regelwerk, Goldadern im Garten und schmerzhafte Kompromisse.

Die EU-Kommission arbeitet derzeit Kriterien aus, anhand derer Unternehmensaktivitäten bewertet werden. Bisher stehen die Kriterien für die beiden Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ fest. 2023 sollen die Kriterien für den „Schutz und Erhalt der Biodiversität“ dazukommen. Wie ist hier der Stand?

Die Plattform hat im März dieses Jahres ihre Empfehlungen für Kriterien zu den Umweltzielen Verschmutzung, Kreislaufwirtschaft, Gewässer- und Meeresschutz und eben auch Biodiversität an die Kommission übergeben. Diese Kriterien beziehen sich, wie die gesamte Taxonomie, auf einzelne Aktivitäten von Unternehmen. Empfehlungen für Biodiversitätskriterien gibt es beispielsweise für die Sektoren Landwirtschaft und Fischerei. Die Kriterien für die Landwirtschaft beziehen sich unter anderem auf die Emission von Stickstoff und die Verwendung von Pestiziden. Da haben wir nach intensiven Diskussionen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft einen guten Kompromiss gefunden. Die Kriterien für die Fischerei adressieren das Problem, dass wir momentan viel mehr Fische fangen als Fische nachwachsen. Damit haben wir viele Fischbestände an den Rand des Zusammenbruchs gebracht oder bereits darüber hinaus. Wir müssen nun abwarten, ob die Kommission den Empfehlungen folgt oder sie aufweicht. Es ist nicht so, dass zwischen dem, was die Plattform vorgeschlagen hat und dem was nötig ist, um die Umweltziele zu erreichen, viel Spielraum ist. Die Empfehlungen sind bereits ein, zum Teil schmerzhafter, Kompromiss mit den jeweiligen Sektoren und kein naturwissenschaftliches Wunschkonzert.

 

Gleichzeitig subventioniert die EU den Fischfang und hält an hohen Fangquoten fest. Nun soll die EU-Taxonomie der extremen Überfischung entgegenwirken. Das steht doch im Widerspruch.

Die Berichterstattung gemäß der Taxonomie ist zwar nicht freiwillig. Ob sich ein Unternehmen oder ein Investor an den Kriterien orientiert, allerdings schon. Diese Kombination aus verpflichtender Transparenz und freiwilliger Nachhaltigkeitsorientierung soll ersetzen, wofür der Politik die Kraft oder der Mut fehlen: eine stringente Regulierung, die die Einhaltung der Umweltziele gewährleistet. Das betrifft nicht nur die Fischerei. Wir könnten auch sagen, dass wir die Taxonomie nicht bräuchten. Sie ist viel zu kompliziert und sinnloser Berichtsaufwand. Wir machen stattdessen einfach die richtigen Gesetze. Das wäre viel einfacher, sowohl für den Gesetzgeber als auch für die betroffenen Unternehmen. Und die Investorinnen und Investoren wüssten: Solange ein Unternehmen legal agiert, ist es auf dem richtigen Pfad. Aber dafür fehlt der politische Mut.

 

Was steckt hinter der Idee der Taxonomie?

Wir sehen seit einigen Jahren, dass es eine wachsende Anzahl an Investorinnen und Investoren gibt, die grün investieren möchte. Aber was ist grün? Was ist nachhaltig? Das Ziel der Taxonomie ist es, eine Liste zu erstellen, welche Wirtschaftsaktivitäten gemäß der EU-Umweltziele nachhaltig sind. Investoren, die grün investieren wollen, sollen sicher sein, dass sie auch grün bekommen. Unternehmen wiederum müssen darüber berichten, ob ihre Geschäftsaktivitäten die jeweiligen Kriterien erfüllen, um ein bestimmtes Umweltziel zu erreichen. Und das, ohne die anderen fünf Umweltziele zu verletzen. Das ist das do-no-signifikant-harm-Prinzip.

 

Haben Sie ein Beispiel?

Ein Beispiel dafür ist der Wohnungsbau. Wenn ich Wohnungen baue, muss ich für die Einhaltung des Klimaziels sicherstellen, dass die Energiebilanz passt. Doch es gibt neben dem Energieverbrauch ein weiteres großes Problem durch Neubauten – und zwar die Versiegelung von Flächen. Dieser Aspekt ist bei neuen Gebäuden in dem do-no-signifikant-harm-Kriterium für Biodiversität abgedeckt. Wenn ich also an der falschen Stelle baue, kann es sein, dass ich bei diesem Kriterium durchfalle.

 

Was ist die Konsequenz?

Das kommt auf die Investorinnen und Investoren an. Fonds, die ein Taxonomie-Mindestziel ausgeben, oder Banken, die den  Anteil ihrer grünen Finanzierungen im Gesamtportfolio  erhöhen wollen, werden sich gut überlegen, ob sie investieren. Investoren, die allgemeine Nachhaltigkeitsziele verfolgen, schauen vielleicht noch genauer hin. Wenn ich als Unternehmen gemäß der Taxonomie investiere, zeige ich Investoren, dass ich grundsätzlich auf dem richtigen Weg bin, auch wenn meine Umsätze das vielleicht noch nicht widerspiegeln.

 

Schlägt grünes Investment mittlerweile die Rendite?

Einem Teil der Investorinnen und Investoren ist Nachhaltigkeit zusätzlich zur Rendite wichtig. Die meisten aber sagen: Das ist Rendite. Mittlerweile hat sich bei vielen die Erkenntnis durchgesetzt, dass Klimarisiken und Biodiversitäts-Risiken auch finanzielle Risiken sind. Investitionen in Kohle sind aus finanzieller Sicht einfach keine schlaue Idee.

 

Wie sieht es mit Atom und Gas aus? Die gelten seit der Abstimmung im EU-Parlament im Juli ebenfalls als grüne Investition.

Das ist ein sehr unrühmliches Kapitel. Das Umweltbundesamt hat Anfang des Jahres dazu eine sehr klare Stellungnahme veröffentlicht. Erdgas ist ein fossiler Brennstoff und im besten Fall eine Übergangstechnologie, die aber als solche keinen Platz in der grünen Taxonomie hat. Atomenergie verursacht geringe Treibhausgasemissionen, verletzt mit dem Unfallrisiko und der ungelösten Abfallproblematik aber das do-no-significant-harm-Prinzip. Die Entscheidung, beides in die grüne Taxonomie aufzunehmen, ist nicht wissenschaftlich begründbar, sondern geschieht aus rein politischen Erwägungen. Darüber wird am Ende der Europäische Gerichtshof entscheiden müssen. Bis dahin gibt es aber zumindest die Pflicht, den Anteil von Atom und Gas an den Taxonomie-konformen Aktivitäten eines Unternehmens getrennt auszuweisen. Wer als Investorin oder Investor also Atom und Gas nicht im Portfolio haben will, kann beides leicht vermeiden.

 

Was ist mit Unternehmen, die über genügend Eigenmittel verfügen und nicht auf Fremdkapital angewiesen sind – entgehen die der Taxonomie?

Ein Familienunternehmen mit einer Goldader im Garten berührt die Taxonomie herzlich wenig. Aber selbst die Unternehmen, die sich hauptsächlich aus Eigenmitteln finanzieren, zeigen dem Markt mit ihrem Taxonomie-Bericht, wo sie stehen. Das zahlt sich aus, insbesondere für börsennotierte Unternehmen. Allerdings wird vermutlich kein Unternehmen nur wegen der Taxonomie seine Investitionen völlig umkrempeln. Darum geht es auch nicht. Für Unternehmen, die schon nachhaltig unterwegs sind oder nachhaltig investieren, ist die Taxonomie wie ein Stempel: Das Unternehmen kann nachweisen, dass ein bestehender Prozess oder die Investition in eine neue Anlage laut Taxonomie grün sind.

 

Wer kontrolliert, ob die Angaben auch stimmen?

Es gibt in der Taxonomie Kriterien, die explizit eine Prüfung durch Dritte vorsehen, ohne dieses näher zu spezifizieren. Grundsätzlich prüfen die Wirtschaftsprüfer aber die Informationen. Dabei ist es derzeit so, dass externe Prüferinnen und Prüfer nur kontrollieren müssen, ob die Prozesse, mit denen die Unternehmen die Daten erheben, korrekt sind. Sie prüfen nicht die Daten selbst. Trotzdem kann es Unternehmen auf die Füße fallen, sollten sie schummeln. Dass hier beträchtliche Reputationsrisiken bestehen, zeigt beispielsweise  der Fall der DWS. Allerdings fehlt vielen Unternehmen noch die Erfahrung, die Daten zu erheben und Prüfern, sie zu prüfen. Die vier großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind daher gerade im massiven Wettbewerb um Talente, suchen also Leute, die Nachhaltigkeitsberichte und Taxonomie-Berichte prüfen können. Der Aufbau der nötigen Expertise wird auf allen Seiten einige Zeit dauern. Das Ziel muss sein, dass Berichte zur Nachhaltigkeit mit der gleichen Sorgfalt erstellt und geprüft werden wie klassische Finanzberichte.

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