Neue Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 beschlossen

Bild des Autors erstellt am 18.12.2024
von CSCP gGmbH

Am 18. Dezember 2024 hat die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030) verabschiedet. Sie baut auf der bisherigen NBS aus dem Jahr 2007 auf und setzt neue Maßstäbe, um den Verlust von Arten und Lebensräumen zu stoppen und die Biodiversität langfristig zu sichern.

Für Unternehmen ist die NBS 2030 besonders relevant, da sie mit dem Handlungsfeld 16 „Wirtschaft, Finanzströme und Konsum“ gezielt Impulse zur Förderung nachhaltiger Wertschöpfung und biodiversitätsfreundlicher Geschäftsmodelle setzt (vgl. Seite 73 ff). Zur Umsetzung der Strategie wurde der 1. Aktionsplan (2024–2027) verabschiedet, der auch für dieses Handlungsfeld konkrete Maßnahmen beschreibt. Für Unternehmen besonders relevant sind die Bereiche „Unternehmerische Verantwortung für biologische Vielfalt und öffentliche Beschaffung“, „Naturverträglicher Konsum“ und „Biodiversität im Finanzsektor“.

Die Maßnahmen im Aktionsplan zur NBS 2030 knüpfen unter anderem an bestehende Prozesse und Initiativen an, darunter das Projekt UBi – Unternehmen Biologische Vielfalt, das seit 2013 Teil des Umsetzungsprozesses der nationalen Biodiversitätsstrategie ist.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BMUV und erfahren Sie mehr über die NBS 2030 auf den Webseiten des BMUV und des BfN.

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