Reporting-Pflichten in der EU
Auf EU-Ebene befindet man sich schon in der Umsetzung von gesetzlich verbindlichen Reporting-Standards, auch was Pflichten zum Reporting von Biodiversitätsrelevanten Informationen betrifft.
Für Anbieter von Finanzprodukten hat die EU festgelegt, dass diese offenlegen müssen, welche Investitionen einen negativen Einfluss auf biodiversitätssensible Gebiete haben. Für alle anderen EU-Unternehmen – ausgenommen Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen, die nicht an der Börse notiert sind – etabliert die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen („Corporate Sustainability Reporting Directive“, CSRD) in einem schrittweisen Prozess striktere Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit. Die CSRD wird aktuell in nationales Recht übertragen; die Nachhaltigkeitsstandards selbst – sogenannte „European Sustainability Reporting Standards“, ESRS – erlässt die Kommission als delegierte Rechtsakte voraussichtlich Mitte 2023. Bisher verabschiedet wurde also bisher das „Gerüst“.
Das Beratungsgremium der EU Kommission, EFRAG, hat sektorübergreifende, sektor¹– und unternehmensspezifische Standards entwickelt, auf deren Grundlage die EU Kommission die Rechtsakte erlassen wird. Es sind bisher Entwürfe, sie geben aber bereits einen sehr guten Einblick, in welche Richtung die Reise für Unternehmen geht.
Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihr Nachhaltigkeitsreporting teilweise erheblich ausbauen müssen. Unter anderem neu:
Das Prinzip der „Doppelten Wesentlichkeit“ („double materiality“): Unternehmen müssen sowohl die Impact-Wesentlichkeit (Inside-out-Perspektive) als auch die finanzielle Wesentlichkeit (Outside-in-Perspektive) analysieren. Ein Nachhaltigkeitsaspekt gilt als wesentlich, wenn er entweder aus der Perspektive der Auswirkungen (impacts) und/oder aus der finanziellen Perspektive des Unternehmens wesentlich ist.
In den Bereichen Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G) werden einzelne Standards etabliert, die zu berichtende Inhalte mit Indikatoren und Kennzahlen vorgeben. Dazu gehört auch ein umfangreicher Standard zu Biodiversität und Ökosystemleistungen, der ESRS E4.
Der ESRS E4 Standard wurde von Stakeholdern aus Unternehmen und Naturschutz-Akteuren entwickelt, er wird ergänzt um Umweltstandards zu Klima, Verschmutzung, Wasser & marinen Ressourcen, Kreislaufwirtschaft. Unternehmen, für die Biodiversität wesentlich ist, müssen u.a. ihre Auswirkungen auf und Abhängigkeiten von Biodiversität, sowie Risiken und Opportunitäten beschreiben. Darüber hinaus sind Politiken, Maßnahmen und Ziele, sowie Kennzahlen zur Biodiversität zu hinterlegen. Unternehmen aus definierten Branchen sollen einen Transitionsplan erarbeiten, um zu zeigen, wie sie „nature positive“ werden können. Im zweiten Teil des Entwurfs finden Unternehmen konkrete Hilfestellung für die Umsetzung.
Weitere Informationen zu den vorläufigen Reporting-Standards sowie Erklärvideos finden Sie auf der Webseite von EFRAG.