Grüne Zahlen, klare Sprache: Nachhaltigkeitsberichte

Bild des Autors erstellt am 28.11.2023
von CSCP / Ellen Land

Was Biodiversität zukünftig mit ihrem Reporting nach CSRD verbindet.

Auswirkungen des Reporting auf Unternehmen ab 2024. Wir erklären die ESRS.

 

Bis 2026 müssen circa 15.000 deutsche Unternehmen nach der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen CSRD berichten. Die Europäische Union erhofft sich dadurch mehr Transparenz und konkretere Aussagen von Unternehmen. Damit wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die gleiche Verbindlichkeit wie die Finanzberichterstattung gehoben.

 

Blog CSRD ESRS E4 Nachhaltigkeitsberichte

 

Wann betrifft es Sie?

Besonders große börsennotierte Unternehmen werden schon ab dem kommenden Jahr verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte nach dem neuen, europäischen Standard zu erstellen. Doch um dieses machen zu können, werden diese zunehmend auch andere Unternehmen auffordern, Daten und Nachweise zu liefern. Deshalb ist es auch für alle europäischen Unternehmen zunehmend relevant sich mit dem Thema zu beschäftigen.

Von Green Deal zur Berichterstattung: Alles für den Erhalt

Dem Beschluss zur CSRD der EU von 2023 vorausgegangen war die Verabschiedung der Biodiversitätsstrategie für 2030 der Europäischen Union gefolgt 2022 vom Global Biodiversity Framework zur Convention on Biological Diversity (GBF, Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework). Das Ziel dieser Regulierungen ist, den negativen Entwicklungen nicht nur von Regierungsseiten entgegenzuwirken, sondern auch Unternehmen in die Verantwortung zu heben. Durch diese Maßnahmen werden mittelbar auch kleine Unternehmen in die Pflicht genommen. Als Tochterunternehmen, Dienstleister oder Zulieferer werden berichtspflichtige Unternehmen auf diese zukommen.

 

Es werden zurzeit vereinfachte Berichtsanforderungen von verschiedenen Akteuren als Orientierungshilfen erarbeitet.

 

Hintergrund Biodiversität 2030

Die Hauptursachen für den Biodiversitätsverlust liegen im Klimawandel, Ressourcen- und Flächenverbrauch und den vielfältigen Umweltbelastungen. Das Weltwirtschaftsforum hat den Verlust der biologischen Vielfalt im Jahr 2023 als drittgrößtes wirtschaftliches Risiko eingestuft. Im GBF haben sich 2022 die angeschlossenen Staaten verpflichtet folgende Hauptziele bis 2030 zu erreichen:

 

  • 30 % Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen
  • Unternehmen zu involvieren
  • Staatliche Subventionen abzubauen
Natur: Schwenninger Moos Moor

Nachhaltigkeitsbericht und Finanzbericht auf einer Stufe

Die Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) tritt 2024 in Kraft und schafft damit verbindliche Standards. Dies erhöht einerseits den Druck auf Unternehmen andererseits die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unternehmen sollen bis 2030 ihre Auswirkungen auf und ihre Abhängigkeiten von Biodiversität messen und berichten, dies gilt seit 2023. Dieses Ziel wird mit der europäischen Norm ESRS E4 (European Sustainability Reporting Standards) in der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) erstmals umgesetzt. Der Berichtsumfang erhöht und die Inhalte ändern sich mit dieser Norm. Von den insgesamt 1178 Datenabfragen in der ESRS beziehen sich 119 auf Biodiversität und Ökosysteme. Die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse entscheidet darüber, zu welchen Daten letztendlich berichtet werden muss.

 

 

In der CSRD gibt es vier übergeordnete Themen, Querschnitts-Standards (ESRS 1), Umwelt (ESRS E), Soziales (ESRS S), Unternehmensführung (ESRS G). Die Norm wurde Mitte 2023 vorgestellt und wird anschließend in nationales Recht übertragen. Neben den generellen Anforderungen aus ESRS E1 (Klimawandel), ESRS E2 (Verschmutzung), ESRS E3 (Wasser) verlangt ESRS E4 eine Beschreibung in der Unternehmensstrategie in Bezug auf Biodiversität und Ökosysteme zu berücksichtigen. Ein weiteres spezielles Thema im Bereich Umwelt ist unter ESRS E5 die Kreislaufwirtschaft. Die Norm wurde von der europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung, der ERFAG (European Financial Reporting Advisory Group) erstellt. Mit diesem Standard steht die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstmals auf die Stufe der Finanzberichterstattung.

 

Das Thema Biodiversität und Ökosystem ist für viele Unternehmen und Branchen wesentlich, aber noch nicht selbstverständlich in den Nachhaltigkeitsberichten zu finden. Das liegt einerseits an den Abhängigkeiten von Biodiversität und Ökosystem-Dienstleistungen, die bei fast allen Unternehmen vorhanden sind. Hinzu kommt die starke Interaktion mit den anderen Umweltstandards. Im ESRS E4 wird deutlich betont, dass Biodiversität unmittelbar mit Klimawandel (E1), Verschmutzungen (E2), Wasser (E3) und Kreislaufwirtschaft (E5) interagiert. Diese starken Zusammenhänge lassen E4 zu einem wesentlichen Thema werden, da eine Biodiversitätsstrategie zwangsläufig die anderen Umweltthemen mitberücksichtigen muss, und umgekehrt wichtige Strategien und Maßnahmen zur Bewältigung der Chancen und Risiken der anderen Umweltstandards Biodiversität-relevante Themen beinhaltet. Die notwendige Wesentlichkeitsanalyse aus dem ESRS 1 wird in diesem Bereich nochmal um einige Gesichtspunkte ergänzt.

 

Deshalb betrachten wir im Folgenden die Anforderungen für die Themen Biodiversität und Ökosysteme (ESRS E4).

Das Kapitel zu Biodiversität in der Berichterstattung

Der Standard ESRS E4 beinhaltet konkrete Offenlegungs-Anforderungen (Disclosure Requirements) über die Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf Ökosysteme an Land und im Wasser (Süßwasser & Meere), Spezies (Fauna & Flora), und die Diversität zwischen und innerhalb von Ökosystemen und Spezien.

 

Unternehmen werden aufgefordert über die Risiken und Chancen (IROs – Impacts, Risks, and Opportunities), sowie damit verbundene Strategien, Maßnahmen und finanzielle Auswirkungen, zu berichten. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte dieses Standards dargestellt.

 

Um den Erhalt und die Regeneration der Biodiversität und Ökosysteme in Unternehmen beurteilen und über sie berichten zu können, sind dies die Hauptursachen für den Zustand:

 

  • Übernutzung von Ressourcen: Flächenverbrauch, Nutzungsänderungen
  • Umweltbelastungen
  • Klimawandel
  • Einbringen invasiver also gebietsfremder Arten

 

Der Standard teilt sich in Unternehmensstrategie und Geschäftsmodelle, Auswirkungen mit Risiken und Chancen sowie Parameter und Kennzahlen auf.

 

Wie sich diese Inhalte aufteilen, haben wir für Sie hier zusammengefasst:

 

Offenlegung in Unternehmensstrategie und Geschäftsmodellen

Berücksichtigung der Biodiversität in der Unternehmensstrategie und in Geschäftsmodellen (ESRS E4-1):

Neben den generellen Anforderungen aus ESRS 1 und ESRS 2, verlangt ESRS E4-1 eine Beschreibung davon, wie Auswirkungen und Abhängigkeiten in Bezug auf Biodiversität in der Unternehmensstrategie und in den Geschäftsmodellen berücksichtigt werden. Hier wird aufgeführt, wie abhängig und risikobehaftet das Unternehmen agiert. Idealerweise zeigt der Nachhaltigkeitsbericht auf, wie die Strategie und die Geschäftsmodelle auf die vorhandenen Rahmenwerke angepasst werden, um innerhalb der planetaren Grenzen zu agieren.

 

Welche Fragen stellen sich aus Unternehmenssicht:

Haben wir eine Nachhaltigkeitsstrategie, ist diese in der Unternehmensstrategie und den Geschäftsmodellen mitberücksichtigt?

 

Auswirkungen, Risiken und Chancen:

Prozesse und interne Regelungen

Interne Regelungen und Prozesse, die Biodiversität und Ökosysteme betreffen (Policies related to biodiversity and ecosystems) ESRS E4-2:

Hier wird auch eine Beschreibung gefordert, die Offenlegung der Verfahrensweisen, Strategien und Richtlinien des Unternehmens ausweist, um Auswirkungen, Abhängigkeiten, Risiken und Chancen zu managen bzw. zu minimieren.

 

Welche Fragen stellen sich aus Unternehmenssicht:

  • Welches sind die Verfahrensweisen, die die größten Abhängigkeiten verursachen?
  • Wie können diese modifiziert werden, um die Auswirkungen zu reduzieren?

 

Ziele und Ressourcen darstellen

Ziele und Ressourcen, die Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme haben (Actions and resources related to biodiversity and ecosystems) ESRS E4-3:

In diesem Datenpunkt beschreiben Unternehmen alle Aktivitäten und Maßnahmen, die zur Erreichung der Biodiversitätsziele führen. Die Maßnahmen müssen zu der Abhilfemaßnahmenhierarchie (Vermeidung, Minimierung, Wiederherstellung und Kompensation/Offsets) Bezug nehmen. Wenn Biodiversitäts-Kompensationsprojekte umgesetzt werden, müssen auch dieses hier angegeben werden.

 

Welche Fragen stellen sich?

  1. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Luft, Wasser-, Bodenverschmutzung
  2. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Abfallanfall
  3. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Energieverbrauch
  4. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Flächenverbrauch
  5. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Einbringen von Nährstoffen aller Arten
  6. Unternehmenskritische Auswirkungen auf Naturschutzgebiete

 

Parameter und Kennzahlen

Nachverfolgen von Potenzialen mit finanzieller Auswirkungen

Die Offenlegung und Beschreibung der Biodiversitätsziele (ESRS E4-4) und die ökologischen Schwellenwerte in Bezug auf globale oder nationale Rahmenwerke oder Gesetze. Mithilfe der Abhilfemaßnahmenhierarchie sollen diese Ziele hier adressiert werden. In diesem Abschnitt werden erstmals beschreibende aber auch Kennzahlen abgefragt.

 

Wirksamkeit der finanziellen Auswirkungen

In der ESRS E4-5 werden sowohl die Offenlegung von Indikatoren, die zur Messung, Abhängigkeiten oder Maßnahmen verwendet werden, als auch beschreibende Elemente zu Maßnahmen gefordert.

Finanzielle Auswirkungen der Nutzung stofflicher Ressourcen und Risiken und Chancen der Kreislaufwirtschaft

ESRS E5-6 betrachtet die Offenlegung der erwarteten finanziellen Risiken, die sich aus den identifizierten Auswirkungen und Abhängigkeiten ergeben. Dazu gehört die Art und Weise, wie sich diese Risiken kurz-, mittel- und langfristig wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken oder voraussichtlich auswirken werden. Dies soll nach Möglichkeit quantifiziert werden. Sollte das nicht möglich sein (aufgrund unangemessener Kosten oder Aufwand), sind auch qualitative Informationen während der ersten drei Berichtsjahren möglich.

Fazit

Die Einführung der Corporate Sustainable Reporting Directive (CSRD) ab 2024 bedeutet für deutsche und europäische Unternehmen eine maßgebliche Veränderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Besonders hervorzuheben ist die Verbindung zwischen Biodiversität und der CSRD: Unternehmen müssen gemäß ESRS E4 bis 2030 ihre Auswirkungen auf die Biodiversität messen und berichten. Dies erfordert eine deutliche Erweiterung des Berichtsumfangs und eine Anpassung der Inhalte in den Nachhaltigkeitsberichten. Die unterschiedlichen Standards wie der international verbreitete Global Reporting Initiative (GRI) oder europäische wie EMAS oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DKN) passen derzeit ihre Anforderungen auch als Folge der Vereinbarungen der COP15 auf diese neuen Entwicklungen an.

 

Die verstärkte Einbindung der Biodiversität in die Berichterstattung verdeutlicht die zunehmende Verantwortung der Unternehmen, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und ökologische Verantwortung zu übernehmen. Die Unternehmen müssen ihre Strategien und Geschäftsmodelle anpassen, um innerhalb der planetaren Grenzen zu operieren und positive Auswirkungen auf die Biodiversität zu erzielen.

Weiterführende Informationen

Faktenblatt CSRD im UBi

Herausgeber: Global Nature Fund

Erschienen: 2023

Format: PDF

 

ESRS-E4

Entwurf der ESRS E4

 

Herausgeber: EFRAG

Erschienen: 2023

Format: PDF

 

 

Das könnte Sie auch interessieren

10.10.2023 | Medientipp

Faktenblatt zu Reporting nach CSRD

von GNF / Louisa Lösing

Unser Faktenblatt erklärt Ihnen, wie die neue CSRD-Richtlinie mit dem ESRS E4 sich auf Unternehmen auswirkt. Das Faktenblatt zeigt auf wer, wann und wie berichten muss.

01.09.2022 | Handlungsfeld

Biodiversität und Unternehmens-Anforderungen

von Global Nature Fund / Stefan Hörman

Eine EU-Initiative fasst zusammen, welche Standards und Kriterien Unternehmen international berücksichtigen sollten.

10.09.2022 | Medientipp

Faktenblatt zu Biodiversity-Checks

von CSCP / Ellen Land

Unser Faktenblatt erklärt Ihnen, was Biodiversity-Checks sind und wie Sie davon profitieren können. Mit den Ergebnissen aus dem Biodiversity-Check können Unternehmen zielgerichtet Maßnahmen als Teil Ihrer Nachhaltigkeitsstrategie initiieren.