Was brachte die Weltnaturkonferenz 2022

Bild des Autors erstellt am 19.12.2022
von CSCP / Ellen Land

Mehr Biodiversität in acht Jahren?

Ambitionierte 23 Ziele für die nächsten Jahre. Was auf der COP15 beschlossen wurde und was die Wirtschaft betrifft.

Bei der Konferenz für Biodiversität waren so viele Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftsunternehmen vor Ort wie noch bei keiner anderen. Ende 2022 wurden bei der Weltbiodiverssitätskonferenz (CBD COP15) dreiundzwanzig kurzfristige Ziele im Rahmenwerk (Framework CBD) beschlossen. Die Vision für 2050 ist, dass der Mensch vollkommen im Einklang mit der Natur lebt. Um diese Ziele zu erreichen werden Deutschland und die Europäische Union Ihre Gesetzgebung und Finanzsteuerung weiter anpassen.

Bis 2030 soll der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden. Dafür setzen sich die Vertragsstaaten 23 Ziele, die sie bis 2030 gemeinsam erreichen wollen. Sie vereinbarten, wie sie diese Ziele umsetzen, wie sie den Stand der Umsetzung kontrollieren und wie die Umsetzung finanzieren. Die Nationale Biodiversitätsstrategie (NBS) wird auf Grundlage dieser Vereinbarung in Deutschland angepaßt und die EU wird dies im Rahmen des Green Deal einführen.

Die Konferenz fand vom 7. – 19. Dezember 2022 in Montreal, Kanada, statt. ′Biodiversity in Good Company′ Initiative und das CSPC waren für UBi auf der COP 15. Die Konferenz findet alle zwei Jahre statt, wurde jedoch wegen der Pandemie mehrfach verschoben und dann in zwei Parts geteilt: 2021 online aus China und 2022 live in Kanada.

 

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Welches sind die Ziele für die Wirtschaft?

Natürlich haben alle der 23 Ziele Auswirkungen auf Deutschland und unsere Wirtschaft. Einige Ziele werden nun von der Europäischen Union und Deutschland in Gesetze und Verordnungen umgesetzt. Manche dieser Gesetze (Ziele 13-19) sind schon auf dem Weg wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die geänderte Berichterstattungspflicht. Doch stechen einige dieser Ziele übergreifend für alle Wirtschaftszweige heraus:

30 x 30 bis 2030

30 Prozent der Land- und Wasserflächen sollen Schutzgebiete werden. Hier liegt das Augenmerk vor allem auf Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt, die besonders schützenswert sind. Dies sind beispielsweise tropische Regenwälder aber auch unsere mitteleuropäischen Mischwälder, Auenwälder, das Wattenmeer oder Moore. In Deutschland gab es 2019 insgesamt 103 000 km² Naturparke, das sind 29 % der Landesfläche (Statistisches Bundesamt, 2019). Der Schutzgrad und mit möglicher Nuzung ist eingeteilt: Nationalparke, Naturschutzgebiete (3,9 %) und Naturparke (28,8 %).  Unternehmen können einen Beitrag leisten, die Flächen zu pflegen und sich zum Erhalt zu verpflichten.

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Agrarfläche

30 % renaturieren

Bis 2030 sollen 30 Prozent der schon genutzten oder zerstörten Ökosysteme wieder hergestellt werden (Ziel 2). Deutschland hat eine hohe Besiedlungsdichte und in den vergangenen Jahrzenten wurden viele Flächen für Landwirtschaft, Wohnungsbau, Verkehrswege oder die Industrie erschlossen. Bis 2030 sollen solche Flächen der  Natur wieder zurück gegeben werden. Unternehmen können mit lokalen Behörden und Naturschutzverbänden einen Beitrag leisten und durch Begrünung des eigenen Firmengeländes die Vernetzung solcher Ökosysteme fördern oder auch Naturschutzgebiete durch Kooperationen mit NGOs selbst fördern.

50 % Einträge reduzieren

Ob Verschmutzungen wie durch CO², Pestizide oder Düngung, naturferne Emissionen wie Licht , diese werden konsequent reduziert werden. Hier fand schon ein Umdenken statt, doch wird dieses weiter beschleunigt werden. Industrie und Landwirtschaft aber auch Verkehr sind besonders gefragt. Die Anpassung der Geschäftsmodelle oder der ersten Einordnung durch Biodiversity-Checks und die Transformation zu naturnahe Lieferketten setzt hier an. Ein durchdachtes Umweltmanagement beleuchtet die gesamte Wertschöpfung Ihres Unternehmens. Hier finden Unternehmen den größten Hebel.

Apfel mit Ameisen

Auf diese 23 Ziele haben sich die Staaten auf der COP 15 geeinigt:

  1. Die Bedrohungen für die biologische Vielfalt wird verringert.
  2. 30 Prozent der degradierten Land-, Binnengewässer-, Küsten- und Meeresökosysteme werden effektiv wiederhergestellt.
  3. Sicherstellen und ermöglichen, dass 30 Prozent der Land- und Binnengewässer sowie Küsten- und Meeresgebiete, insbesondere Gebiete mit besonderer Bedeutung für die biologische Vielfalt und die Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen geschützt werden. In Deutschland sind hier Moore, naturnahe Wälder, Böden, Auenwälder oder das Wattenmeer als Beispiel zu nennen.
  4. Gewährleistung dringender Managementmaßnahmen, um das vom Menschen verursachte Aussterben bekanntermaßen bedrohter Arten zu stoppen und die Wiederherstellung und Erhaltung von Arten, insbesondere von bedrohten Arten, um das Aussterberisiko deutlich zu verringern.
  5. Sicherstellen, dass die Nutzung, die Ernte und der Handel mit wild lebenden Arten nachhaltig, sicher und legal sind.
  6. Die Auswirkungen invasiver, gebietsfremder Arten auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemleistungen zu beseitigen, zu minimieren, zu reduzieren und/oder abzuschwächen.
  7. Verringerung der Verschmutzungsrisiken und der negativen Auswirkungen der Verschmutzung aus allen Quellen. Hier sind natürlich Umweltgifte, Pestizide und auch Lichtverschmutzungen zu nennen.
  8. Die Auswirkungen des Klimawandels und der Versauerung der Meere auf die biologische Vielfalt minimieren und ihre Widerstandsfähigkeit erhöhen.
  9. Sicherstellen, dass die Bewirtschaftung und Nutzung wildlebender Arten nachhaltig ist und dadurch soziale, wirtschaftliche und Umweltvorteile für die Menschen.
  10. Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen, aquakulturellen, fischereilichen und forstwirtschaftlichen Flächen.
  11. Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Beiträge der Natur für den Menschen, einschließlich der Ökosystemfunktionen und -dienstleistungen, wie z. B. Regulierung von Luft, Wasser und Klima, Bodengesundheit, Bestäubung und Verringerung von Krankheitsrisiken.
  12. Erhebliche Vergrößerung der Fläche, der Qualität und der Vernetzung von grünen und blauen Freiräumen in städtischen und dicht besiedelten Gebieten sowie Verbesserung des Zugangs zu diesen Freiräumen und des Nutzens aus ihnen.
  13. Ergreifen wirksamer rechtlicher, politischer, administrativer und kapazitätsbildender Maßnahmen auf allen Ebenen.
  14. Sicherstellung der vollständigen Integration der biologischen Vielfalt und ihrer vielfältigen Werte in Politik, Vorschriften, Planungs- und Entwicklungsprozesse, Strategien zur Armutsbekämpfung, strategische Umweltprüfungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen und gegebenenfalls in die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, und zwar auf allen Regierungsebenen und in allen Sektoren.
  15. Ergreifen rechtlicher, administrativer oder politischer Maßnahmen zur Förderung und Ermöglichung von Unternehmen zur Risikobeurteilung, Transparenz, Informationsvermittlung und für die Berichterstattung.
  16. Sicherstellen, dass die Menschen ermutigt und befähigt werden, nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen.
  17. Aufbau, Stärkung der Kapazitäten und Umsetzung von Maßnahmen zur biologischen Sicherheit in allen Ländern.
  18. Bis 2025 sollen die für die biologische Vielfalt schädlichen Anreize, einschließlich Subventionen, ermittelt und beseitigt, schrittweise abgeschafft oder reformiert werden.
  19. Erhebliche und schrittweise Aufstockung der Finanzmittel.
  20. Stärkung des Aufbaus und der Entwicklung von Kapazitäten, des Zugangs zu und des Transfers von Technologie sowie Förderung Entwicklung von und Zugang zu Innovation und technischer und wissenschaftlicher Zusammenarbeit.
  21. Sicherstellen, dass den Entscheidungsträgern die besten verfügbaren Daten, Informationen und Kenntnisse zur Verfügung stehen, und der Öffentlichkeit zugänglich sind.
  22. Die vollständige, gerechte, integrative, wirksame und geschlechtsspezifische Vertretung und Beteiligung an der Entscheidungsfindung sowie den Zugang zu Gerichten und Informationen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt durch indigene Völker und lokalen Gemeinschaften.
  23. Sicherstellung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Umsetzung des Rahmens durch einen geschlechtergerechten Ansatz bei dem alle Frauen und Mädchen die gleichen Möglichkeiten und Fähigkeiten haben.
Natürliche Lieferkette Vogel mit Eichel im Schnabel

IPBES – der Weltbiodiversitätsrat

Der Weltbiodiversitätsrat (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services, IPBES) wurde 2012 von der UN gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Er soll helfen, die Biodiversität weltweit zu schützen. Er erarbeitet dafür Entscheidungsgrundlagen und Berichte für Politiker. Er ist für die Biodiversität das, was der Weltklimarat IPCC für das Klima ist: ein internationales Gremium, das globale Entscheidungen herbeizuführen versucht. Dem Rat gehören 196 Staaten an, darunter auch Deutschland, wo sich das Sekretariat des IPBES befindet.

 

 

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